Energieberatung Mainz: Kosten, Ablauf & Förderung 2026

Veröffentlicht am 22.08.2026 · Kategorie: Energieberatung
Energieberatung & Sanierungsplanung
Energieberatung Mainz: Kosten, Ablauf & Förderung 2026

Eine geförderte Energieberatung in Mainz nach der BAFA-Richtlinie „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) umfasst eine Vor-Ort-Begehung, eine Energiebilanz nach DIN V 18599 und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Die Bundesförderung beträgt 50 Prozent des Beratungshonorars, höchstens 650 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus und höchstens 850 Euro ab drei Wohneinheiten (Stand BAFA, 08/2026). Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu. Dieser Beitrag erklärt Kosten, Ablauf und die seit dem 21. Juli 2026 geänderten Förderregeln — speziell für Eigentümer in Mainz und im Rhein-Main-Gebiet.

Kurzfassung für Entscheider

  • Kosten: Ein iSFP für ein Mainzer Ein- bis Zweifamilienhaus liegt typischerweise zwischen 1.600 und 2.000 Euro brutto; nach BAFA-Förderung verbleibt ein Eigenanteil von rund 1.000 bis 1.600 Euro.

  • BAFA-Zuschuss: 50 Prozent des förderfähigen Honorars, höchstens 650 Euro (Ein-/Zweifamilienhaus) oder 850 Euro (ab drei Wohneinheiten), zusätzlich einmalig 250 Euro für die Erläuterung des iSFP in einer WEG-Versammlung.

  • iSFP-Bonus (neu seit 21.07.2026): Der 5-Prozentpunkte-Bonus in der BEG-Einzelmaßnahmenförderung wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt und nur auf den Kostenanteil oberhalb der Grundgrenze. Die förderfähige Kostenbasis der ersten Wohneinheit verdoppelt sich mit iSFP von 30.000 auf 60.000 Euro.

  • Pflicht oder Empfehlung: Die EBW-Beratung ist freiwillig. Für die BAFA-EBW-Förderung, für BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für die KfW-Effizienzhaus-Förderung ist ein in der dena-Expertenliste eingetragener Energieeffizienz-Experte einzubinden. Für die KfW-Heizungsförderung 458 genügt die Bestätigung eines Fachunternehmens.

  • Auswahl: Wir empfehlen ein inhabergeführtes Ingenieurbüro mit Bauphysik-, TGA- und Energieberatungs-Kompetenz aus einer Hand und lokaler Verankerung im Rhein-Main-Gebiet.

Fördermittel 2026 auf einen Blick

FörderwegFördersatzHöchstwert 2026Zuständig
BAFA-EBW (Beratung + iSFP)50 %650 € (EFH/ZFH), 850 € (ab 3 WE), +250 € WEGBAFA
BEG-EM Gebäudehülle15 %, mit iSFP 20 %förderfähig 30.000 € (1. WE), mit iSFP 60.000 €BAFA
KfW 458 Heizungstausch30 % + Boni, bis 70 % (Niedrigeinkommen bis 80 %)max. 22.400 € (1. WE)KfW
§ 35c EStG (Alternative)20 % über 3 Jahremax. 40.000 € je ObjektFinanzamt

EFH = Einfamilienhaus, ZFH = Zweifamilienhaus, WE = Wohneinheit. Angaben Stand 08/2026; verbindlich sind die jeweils aktuellen Richtlinien von BAFA und KfW.

Was leistet eine Energieberatung — und was nicht?

In Mainz gibt es zwei klar zu trennende Angebote, die im Sprachgebrauch oft vermischt werden.

Die kostenlose Erstberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Mainzer Umweltladen ist ein wertvoller erster Anlaufpunkt für orientierende Fragen rund um Heizung, Dämmung, Photovoltaik und Verbrauch. Sie ersetzt jedoch keine geförderte Energieberatung für Wohngebäude (EBW), liefert keinen individuellen Sanierungsfahrplan und kann nicht Grundlage für den iSFP-Bonus in der BEG-Förderung sein.

Die geförderte EBW-Beratung mit iSFP ist eine objektspezifische Ingenieurleistung. Sie umfasst eine vollständige Aufnahme der Gebäudehülle und Anlagentechnik vor Ort, eine Energiebilanz nach DIN V 18599, einen schriftlichen Sanierungsfahrplan in der vom Bundesministerium freigegebenen iSFP-Druckapplikation (ab dem 01.09.2026 verpflichtend Version 2.6.x, davor 2.5.x) und ein Erläuterungsgespräch. Nur dieses Format öffnet den Weg zu den Bonusförderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Dieser Unterschied entscheidet bei einer durchschnittlichen Mainzer Sanierung über vier- bis fünfstellige Beträge. Wir machen ihn in jedem Erstgespräch transparent.

Wer darf eine geförderte Energieberatung in Mainz durchführen?

Seit dem 01.07.2023 ist für alle BAFA-EBW-geförderten Beratungen ein Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes Pflicht (Kategorie Wohngebäude). Die Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt und ist unter energie-effizienz-experten.de öffentlich einsehbar — Sie können die Qualifikation Ihrer Berater also eigenständig prüfen.

Die Eintragung setzt einen einschlägigen Hochschulabschluss (Architektur, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Energiemanagement), mehrjährige Praxis sowie eine umfangreiche Fortbildung in der Gebäudeenergieberatung voraus, ergänzt durch jährliche Pflichtfortbildungen. Eine Übergangsregelung erlaubt zusätzlich bereits vor dem 01.07.2023 BAFA-zugelassenen Beratern weiterhin die Antragstellung; den aktuellen Stand prüfen Sie bei der BAFA.

Unsere Empfehlung: Achten Sie nicht nur auf die formale Eintragung, sondern auch darauf, ob Ihr Berater aus der Bau- und Anlagentechnik kommt. In unserem Büro decken wir Bauphysik, Energieeffizienz und TGA-Planung in einer Hand ab — das verhindert Schnittstellenverluste zwischen Hüllensanierung und Heizungsanlage und ist in Mainz ein echtes Unterscheidungsmerkmal.

Wie läuft eine Energieberatung Schritt für Schritt ab?

So sieht ein typisches EBW-Projekt bei uns aus:

  1. Kostenfreies Erstgespräch (telefonisch oder vor Ort): Wir prüfen, ob eine geförderte Beratung sinnvoll ist, klären den Förderpfad und stimmen Honorar und Zeitrahmen ab.

  2. BAFA-Antragstellung über das BAFA-Portal vor Vertragsbeginn — diese Reihenfolge ist verpflichtend; ohne vorherigen Antrag entfällt die Förderung. Wir übernehmen den Antrag im Rahmen einer Bevollmächtigung.

  3. Vor-Ort-Begehung in Ihrer Mainzer Immobilie: Aufnahme der Bauteile (U-Werte, Wärmebrücken, Anschlüsse), der Anlagentechnik (Heizung, Trinkwasser, Lüftung) und der Nutzungsrandbedingungen.

  4. Energiebilanz nach DIN V 18599:2018-09 sowie ergänzend Bauteilnachweise nach DIN 4108-2 und Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1:2017-09.

  5. Erstellung des iSFP in der freigegebenen Druckapplikation: aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte, Bedarfs-, End- und Primärenergie sowie CO₂-Einsparungen für jeden Schritt.

  6. Erläuterungsgespräch mit Ihnen — bei Wohnungseigentümergemeinschaften gerne in der Eigentümerversammlung; dafür gibt es einmalig 250 Euro zusätzliche Förderung.

  7. Verwendungsnachweis im BAFA-Portal und Auszahlung. Seit der Richtlinie von 2023 fließt die Förderung auf das Konto der Antragsteller, die sich im Verfahren durch Bevollmächtigte vertreten lassen können.

Der gesamte Prozess dauert objektabhängig zwei bis acht Wochen. Die BAFA-Bearbeitungszeit für Antrag und Verwendungsnachweis liegt derzeit bei jeweils etwa einer Woche.

Was kostet eine Energieberatung in Mainz?

Der Aufwand für einen rechtskonformen iSFP beim freistehenden Ein- oder Zweifamilienhaus liegt in der Regel zwischen 1.600 und 2.000 Euro brutto, bei Mehrfamilienhäusern objektabhängig zwischen 2.250 und 4.000 Euro. Diese Spannweite spiegelt den Datenaufnahme-Aufwand wider — eine vollständige Bauteilaufnahme bei einem dreigeschossigen Gründerzeitbau in Mainz-Neustadt erfordert deutlich mehr Stunden als bei einem typisierten Reihenhaus aus den 1990er-Jahren in Mainz-Hechtsheim.

Die BAFA-EBW-Förderung beträgt:

  • 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern

  • 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten

  • zusätzlich einmalig 250 Euro für die Erläuterung des iSFP in einer Versammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Für ein typisches Mainzer Einfamilienhaus liegt der Eigenanteil nach Förderung damit zwischen rund 1.000 und 1.600 Euro — eine objektspezifische Einordnung erfolgt im Erstgespräch.

Was ist der iSFP — und welchen Vorteil hat er?

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist mehr als ein Beratungsbericht. Er ist eine technische und wirtschaftliche Entscheidungsgrundlage über Jahre. Er zeigt Ihnen, in welcher Reihenfolge welche Maßnahme bauphysikalisch und anlagentechnisch sinnvoll ist, welche U-Werte zu erreichen sind, welche förderfähigen Effizienzhausstufen erreichbar wären und wie sich Primärenergiebedarf und CO₂-Emissionen Schritt für Schritt absenken.

Der wirtschaftliche Hebel — mit den Regeln ab 21. Juli 2026

Wer eine im iSFP empfohlene Einzelmaßnahme später über die BEG-Einzelmaßnahmen umsetzt, hat zwei Vorteile: Die förderfähige Kostenbasis der ersten Wohneinheit verdoppelt sich von 30.000 auf 60.000 Euro, und auf den Kostenanteil oberhalb der Grundgrenze kommen 5 Prozentpunkte Bonus (aus 15 Prozent werden 20 Prozent). Seit dem 21.07.2026 gilt der Bonus jedoch erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro und wird nur auf den Betrag oberhalb der ohne iSFP geltenden Höchstgrenze berechnet — nicht mehr pauschal auf die gesamte Summe.

Ein Rechenbeispiel für eine Fassadendämmung am Einfamilienhaus mit 60.000 Euro förderfähigen Kosten: Auf die ersten 30.000 Euro entfallen 15 Prozent (4.500 Euro), auf die darüber liegenden 30.000 Euro 20 Prozent (6.000 Euro) — zusammen 10.500 Euro. Ohne iSFP wären die förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro gedeckelt und es blieben 4.500 Euro. Der iSFP-Bonus bringt in diesem Fall also rund 6.000 Euro zusätzlich. Für kleine Einzelmaßnahmen unter 30.000 Euro entfällt der Bonus seit dem 21.07.2026; hier lohnt der iSFP vor allem als Planungsinstrument und für gebündelte, größere Sanierungspakete.

Ein iSFP ist nach Fertigstellung 15 Jahre für den Bonusabruf gültig. Sie sind nicht verpflichtet, ihn umzusetzen.

Welche Mainzer Besonderheiten zählen?

Klima und Bilanzierung: Mainz liegt in einer der milderen Regionen Deutschlands. Für die normkonforme Energiebilanz nach DIN V 18599 gilt bundesweit das Referenzklima Potsdam (Testreferenzjahr-Region 4); standortbezogene Betrachtungen erfolgen über die Testreferenzjahre des Deutschen Wetterdienstes. Das milde Klima wirkt sich günstig auf Heizlast (DIN EN 12831-1) und Anlagenauslegung aus — Wärmepumpenlösungen rechnen sich hier oft günstiger als in kälteren Mittelgebirgslagen.

Bestandsstruktur: Mainz ist geprägt durch Gründerzeitbauten in Neustadt und Oberstadt, dichte Nachkriegsbebauung in Bretzenheim, Gonsenheim und Hechtsheim sowie Mehrfamilienhäuser der 1960er- und 1970er-Jahre. Wer in diesen Beständen saniert, hat oft mit Hohlmauerwerk, einbindenden Massivdecken, Loggia-Wärmebrücken und ungedämmten obersten Geschossdecken zu tun — alles Punkte, die in der iSFP-Bilanz sauber abgebildet werden müssen.

Kommunale Wärmeplanung Mainz: Die Landeshauptstadt erarbeitet ihren kommunalen Wärmeplan nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG, in Kraft seit 01.01.2024). Auch wenn die pauschale 65-Prozent-Pflicht mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen ist, bleibt die Wärmeplanung wichtig: Sie zeigt, ob ein Grundstück in einem voraussichtlichen Fernwärme-Ausbaugebiet liegt, und beeinflusst damit die Wahl zwischen Fernwärmeanschluss und Wärmepumpe. Das Mainzer Fernwärmenetz ist bereits weit ausgebaut — wir berücksichtigen den aktuellen Stand der Wärmeplanung in jeder Anlagenempfehlung. Den aktuellen Beschlussstand finden Sie auf mainz.de.

Denkmalschutz: Die Mainzer Altstadt und einzelne Ensembles erfordern besondere Sorgfalt — Innendämmung, hygrothermische Nachweise nach DIN EN ISO 13788 und Abstimmung mit der Denkmalpflege sind hier Standard.

Ländergrenze: Wir beraten in Rheinland-Pfalz (LBauO RLP) ebenso wie in Hessen (HBO, z. B. Wiesbaden und Frankfurt) und kennen die landesrechtlichen Unterschiede.

Welche Rechts- und Förderregeln gelten 2026?

Stand 22.08.2026 — wir ordnen die Lage transparent ein und trennen geltendes von geplantem Recht:

  • Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, wesentliche Neuregelungen in Kraft seit 29.07.2026. Es benennt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) um und reformiert es. Die pauschale 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen; an ihre Stelle tritt die stufenweise Bio-Treppe (Mindestanteile klimaneutraler Brennstoffe ab 2029). Die zuvor auf den 01.11.2026 verschobene Frist für Kommunen über 100.000 Einwohner ist damit gegenstandslos. Weitere Regelungen, insbesondere zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD, treten stufenweise ab 2027 in Kraft.

  • BEG-Einzelmaßnahmen (BEG-EM), Richtlinie vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026: Grundförderung 15 Prozent auf Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt und nur auf den Betrag oberhalb der Grundgrenze. Förderfähige Höchstkosten: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste, je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit; mit iSFP jeweils verdoppelt (60.000 / 30.000 / 15.000 Euro).

  • KfW-Heizungsförderung 458 (seit 21.07.2026): Grundförderung 30 Prozent; Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, entfällt ab 01.08.2028); Einkommensbonus gestaffelt 40, 30 oder 10 Prozent (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 bzw. 50.000 Euro) plus Familienzuschlag. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen. Förderfähige Höchstkosten für die erste Wohneinheit 28.000 Euro; maximale Förderquote regulär 70 Prozent, in Niedrigeinkommensfällen bis 80 Prozent (höchstens 22.400 Euro).

  • Steuerbonus § 35c EStG: Alternative zu BEG und KfW für selbstgenutzte Eigenheime ab zehn Jahren — 20 Prozent der Kosten über drei Jahre (7, 7 und 6 Prozent), maximal 40.000 Euro je Objekt. Nicht kombinierbar mit Zuschüssen für dieselbe Maßnahme. Unverändert.

  • CO₂-Preis 2026: Der nationale CO₂-Preis bewegt sich 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Für Erdgas bedeutet das je nach Preis einen Aufschlag in der Größenordnung von rund 1,1 bis 1,3 ct/kWh und prägt die Wirtschaftlichkeitsrechnung für den Heizungstausch.

  • Normen für die Bilanzierung: DIN V 18599:2018-09 ist für den geförderten iSFP maßgeblich. Für den winterlichen und sommerlichen Wärmeschutz gilt DIN 4108-2 (aktuelle Ausgabe beim GModG-Bezug prüfen), für die Heizlast DIN EN 12831-1:2017-09, für die Wohnungslüftung DIN 1946-6 und für hygrothermische Nachweise DIN EN ISO 13788.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung — wir prüfen mit Ihnen objektspezifisch, welche Regelung anwendbar ist. Bei rein rechtlichen Fragen empfehlen wir zusätzlich eine juristische oder steuerliche Klärung.

Praxisbeispiel: Mehrfamilienhaus in Mainz-Hechtsheim, Baujahr 1970

In einem unserer Projekte begleiteten wir die Eigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses Baujahr 1970 in Mainz-Hechtsheim. Ausgangslage: Das Dach war an der Grenze seiner technischen Nutzungsdauer und musste ohnehin saniert werden. Ohne iSFP wäre nur die BEG-Grundförderung für die Dachsanierung greifbar gewesen.

Wir haben zunächst eine EBW-Beratung mit iSFP durchgeführt — inklusive vollständiger Bilanzierung nach DIN V 18599, Vorschlägen zur priorisierten Dachdämmung, Reihenfolge weiterer Schritte (Fenster, Lüftung, Heizung) und Fördermittelberatung. Anschließend wurde die Dachsanierung als BEG-Einzelmaßnahme aus dem iSFP heraus beantragt. Der iSFP hob die förderfähige Kostenbasis an und sicherte den 5-Prozentpunkte-Bonus auf den qualifizierenden Kostenanteil. Nach den seit dem 21.07.2026 geltenden Regeln (Mindestinvestitionsvolumen und gestaffelte Höchstgrenzen) ergab sich gegenüber der Variante ohne iSFP eine deutliche fünfstellige Mehrförderung. Die genaue Höhe hängt von Wohneinheitenzahl und förderfähigem Volumen ab und wird im Antrag objektbezogen ermittelt — ein konkreter Beleg dafür, dass die Beratung kein Selbstzweck ist, sondern eine lohnende Investition.

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Antrag zu spät gestellt: BAFA- und KfW-Anträge müssen vor dem Vertragsabschluss mit Beratern beziehungsweise ausführenden Betrieben gestellt sein. Beauftragungen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung sind zulässig — wir bauen sie in jeden Vertrag ein.

  • Berater ohne Listung beauftragt: Wer für die EBW-Beratung einen Berater ohne dena-Eintrag in der Kategorie Wohngebäude beauftragt, erhält keine Förderung und kann den iSFP-Bonus später nicht abrufen.

  • iSFP-Bonus falsch eingeschätzt: Seit dem 21.07.2026 greift der Bonus erst ab 30.000 Euro förderfähigem Volumen und nur auf den Betrag darüber. Kleine Einzelmaßnahmen unter dieser Schwelle bringen keinen Bonus mehr — sinnvoll ist, größere Gewerke zu bündeln.

  • Mehrere Angebote undifferenziert eingeholt: Wir empfehlen den Vergleich von zwei bis drei Angeboten — achten Sie dabei auf Qualität der Leistungsbeschreibung, Berater-Profil und Erreichbarkeit, nicht nur auf den Preis.

  • Maßnahmen ohne fachliche Reihenfolge: Wer die Heizung vor der Hülle erneuert, dimensioniert sie zu groß und verliert dauerhaft Effizienz — eine Reihenfolge nach iSFP verhindert das.

Wann lohnt sich eine Energieberatung nicht?

Wir nennen den fairen Gegenpunkt: Bei geplanter Veräußerung innerhalb von ein bis zwei Jahren ohne Sanierungsabsicht, bei Abrissvorhaben oder bei sehr neuwertigen Bestandsgebäuden (Baujahr nach 2018, energetisch nahe Neubaustandard) ist der Aufwand einer EBW-Beratung selten wirtschaftlich darstellbar. Für die Förderung der Beratung selbst muss das Wohngebäude zum Antragszeitpunkt zudem mindestens zehn Jahre alt sein (maßgeblich ist der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige). In all diesen Fällen sagen wir Ihnen das offen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Energieberatung in Mainz?

Ein iSFP für ein Mainzer Ein- oder Zweifamilienhaus kostet typischerweise zwischen 1.600 und 2.000 Euro brutto. Die BAFA-Förderung beträgt 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 Euro. Damit verbleibt ein Eigenanteil zwischen rund 1.000 und 1.600 Euro. Den verbindlichen Preis nennen wir Ihnen bereits vor Maßnahmenbeginn im Erstgespräch.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der iSFP ist ein vom Bundesministerium standardisierter Bericht, der zeigt, wie Ihr Gebäude über mehrere Jahre Schritt für Schritt zu einem zukunftsfähigen energetischen Standard kommt. Erstellt wird er in einer freigegebenen Druckapplikation (ab 01.09.2026 Version 2.6.x) auf Basis einer Energiebilanz nach DIN V 18599. Er ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten in der BEG-Einzelmaßnahmenförderung und 15 Jahre für den Bonusabruf gültig.

Wie läuft eine Energieberatung in Mainz ab?

In sieben Schritten: Erstgespräch, BAFA-Antrag vor Vertragsbeginn, Vor-Ort-Begehung, Bilanzierung nach DIN V 18599, Erstellung des iSFP, Erläuterungsgespräch sowie Verwendungsnachweis und Auszahlung. Der gesamte Prozess dauert objektabhängig zwei bis acht Wochen.

Was bringt mir der individuelle Sanierungsfahrplan konkret?

Drei Vorteile: erstens eine objektive, normkonforme Bewertung Ihres Gebäudes; zweitens eine fachlich begründete Reihenfolge der Maßnahmen; drittens die Verdopplung der förderfähigen Kostenbasis der ersten Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro plus 5 Prozentpunkte Bonus auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro (seit 21.07.2026). Bei größeren Maßnahmen übersteigt der Vorteil den Eigenanteil der Beratung häufig bereits mit dem ersten Schritt.

Muss eine Energieberatung von einem Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden?

Für die BAFA-EBW-Förderung, für BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für die KfW-Effizienzhaus-Förderung ja — der Berater muss in der dena-Expertenliste in der Kategorie Wohngebäude eingetragen sein. Für die KfW-Heizungsförderung 458 genügt die Bestätigung eines Fachunternehmens; ein Energieeffizienz-Experte ist dort nicht zwingend. Die Eintragung ist auf energie-effizienz-experten.de öffentlich verifizierbar.

Welche Förderung lässt sich kombinieren, welche nicht?

BAFA-EBW (Beratung) und BEG-Einzelmaßnahme (Sanierung) sind kombinierbar — der iSFP ist die Brücke. KfW 458 (Heizung) und BEG-EM (Hülle) sind für unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude kombinierbar. Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist jedoch nicht mit BEG-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme kombinierbar — hier ist eine objektspezifische Wirtschaftlichkeitsrechnung sinnvoll.

Fazit

Eine Energieberatung mit iSFP ist in Mainz selten Selbstzweck — sie ist meistens die wirtschaftlich rationalste Vorbereitung jeder größeren Sanierung. Wer die EBW-Beratung versteht, einen dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten wählt und den iSFP gezielt für gebündelte Maßnahmen nutzt, kann sich — je nach Objekt und Vorhaben — nennenswerte zusätzliche Förderung sichern. Gerade seit der Reform vom 21.07.2026 lohnt sich eine saubere Planung mehr denn je.

Wir sind Ihr Partner aus Mainz für Rhein-Main — Bauphysik, Energieberatung und TGA-Planung in einer Hand, inhabergeführt und regional verankert. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, kostenfreies Erstgespräch.

Zukunft nachhaltig geplant.

Quellenverzeichnis

  • BAFA — Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Stand 07/2026: bafa.de

  • BAFA — Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG-EM), iSFP-Bonus, Mindestinvestitionsvolumen und Kostenobergrenzen (Richtlinie vom 17.07.2026): bafa.de

  • BMWE — FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Stand 07/2026: energiewechsel.de

  • KfW — Merkblatt Zuschuss 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen — Wohngebäude“, Dokumentenstand 07/2026: kfw.de

  • Bundesregierung / BBSR — Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Verkündung 28.07.2026, in Kraft seit 29.07.2026: bundesregierung.de, gmodg.bund.de

  • Bundesministerium der Justiz — § 35c EStG: gesetze-im-internet.de

  • DWD / DIN — Referenzklima Potsdam nach DIN V 18599-10, Testreferenzjahre; DIN 4108-2, DIN EN 12831-1:2017-09, DIN 1946-6, DIN EN ISO 13788: dwd.de, din.de

  • Stadt Mainz — Kommunale Wärmeplanung und Energieberatung: mainz.de

Sie wünschen weitere Informationen?

Gerne beraten wir Sie persönlich zu allen Leistungen rund um Energieeffizienz, Sanierung und technische Gebäudeausrüstung. Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihr Projekt!

Jetzt Kontakt aufnehmen