Individueller Sanierungsfahrplan in Mainz: Kosten, Förderung und konkrete Vorteile

Veröffentlicht am 22.08.2026 · Kategorie: Sanierungsfahrplan
iSFP in Mainz
Individueller Sanierungsfahrplan in Mainz: Kosten, Förderung und konkrete Vorteile

Sie überlegen, Ihre Immobilie in Mainz oder im Rhein-Main-Gebiet energetisch zu sanieren – und stoßen immer wieder auf den Begriff individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP? Dann sind Sie hier richtig. In diesem Beitrag erfahren Sie auf dem Stand vom 22. August 2026, was ein individueller Sanierungsfahrplan ist, was er kostet, wie viel Förderung Sie dafür erhalten und welche handfesten Vorteile er Ihnen bringt.

Eines möchten wir gleich zu Beginn klarstellen, weil es uns von vielen Anbietern unterscheidet: Bei uns ist der iSFP kein loses PDF, das man schnell ausstellt. Er ist immer Teil einer echten, ingenieurmäßigen Energieberatung. Wir sind studierte Ingenieure mit dem Schwerpunkt Bauphysik und Energieberatung und haben für Eigentümer in Mainz, Wiesbaden und der gesamten Region bereits über 100 Sanierungsfahrpläne erstellt. Das ist der Unterschied zwischen einem Dokument für die Schublade und einem Plan, der Ihre Sanierung Schritt für Schritt planbar macht und Förderung gezielt sichert.

  • Ein iSFP ist ein vom BAFA anerkanntes Beratungsdokument, das ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte für Ihr Gebäude erstellt. Er ist 15 Jahre gültig.

  • Die Erstellung wird über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit 50 Prozent bezuschusst: maximal 650 Euro (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 Euro (ab drei Wohneinheiten), bei Wohnungseigentümergemeinschaften einmalig zusätzlich 250 Euro.

  • Der wichtigste Hebel ist die Verdopplung der förderfähigen Kosten bei BAFA-Einzelmaßnahmen von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit.

  • Der iSFP-Bonus (5 Prozentpunkte auf Einzelmaßnahmen) wird seit dem 21. Juli 2026 erst ab 30.000 Euro förderfähigem Investitionsvolumen und nur auf den darüberliegenden Betrag gewährt.

  • Rechtlicher Rahmen: Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst hat.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ein individueller Sanierungsfahrplan ist ein standardisiertes, vom BAFA anerkanntes Beratungsdokument, das ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte für genau Ihr Gebäude erstellt. Er zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche energetischen Maßnahmen für Ihre Immobilie sinnvoll sind und – das ist entscheidend – in welcher Reihenfolge Sie diese am besten umsetzen.

Der iSFP ist dabei kein starres Programm, sondern eine langfristige Orientierung. Er gilt 15 Jahre. Sie müssen also nicht alles auf einmal stemmen, sondern können die empfohlenen Maßnahmen über viele Jahre verteilt abarbeiten – immer mit dem klaren Bild vor Augen, wie das fertig sanierte Haus am Ende aussieht und welche Energiebilanz es dann erreicht.

Erstellt wird der Fahrplan nach einer Vor-Ort-Begehung. Wir nehmen Ihr Gebäude auf, analysieren Hülle und Anlagentechnik, berechnen den energetischen Ist-Zustand und entwickeln daraus die für Sie wirtschaftlich und technisch sinnvollste Sanierungsstrategie. Das Ergebnis erhalten Sie als verständlich aufbereitetes Dokument mit Sanierungsfahrplan und konkreten Umsetzungsempfehlungen.

iSFP oder Energieausweis: Wo liegt der Unterschied?

Diese beiden Dokumente werden oft verwechselt, sind aber grundverschieden. Der Energieausweis dokumentiert lediglich den energetischen Zustand Ihres Gebäudes zu einem Stichtag – er ist eine Momentaufnahme, häufig für Vermietung oder Verkauf nötig.

Der individuelle Sanierungsfahrplan geht weit darüber hinaus. Er analysiert den Ist-Zustand deutlich detaillierter und liefert vor allem das, was der Energieausweis nicht bietet: einen konkreten, zeitlich gestaffelten Handlungsplan mit Maßnahmen, Reihenfolge, Kostenrahmen und Förderperspektive. Kurz gesagt: Der Energieausweis sagt Ihnen, wo Sie stehen. Der iSFP sagt Ihnen, wie Sie ans Ziel kommen – und wie Sie dabei die Förderung bestmöglich nutzen.

Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan in Mainz?

Das ist erfahrungsgemäß die erste Frage, die unsere Kunden stellen – und sie ist absolut berechtigt. Unsere Preise sind transparent:

Für Ein- und Zweifamilienhäuser erstellen wir den individuellen Sanierungsfahrplan ab 1.690 Euro. Für Mehrfamilienhäuser liegt der Preis bei ab 2.250 Euro.

Entscheidend ist aber, was Sie am Ende tatsächlich selbst zahlen, denn die Erstellung des iSFP wird gefördert. Wichtig dabei, weil im Internet noch viele veraltete Zahlen kursieren:

Seit August 2024 fördert das BAFA die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent der Kosten – nicht mehr mit 80 Prozent wie früher. Konkret übernimmt das BAFA maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einmalig 250 Euro, wenn der Fahrplan in der Eigentümerversammlung vorgestellt wird.

Was bleibt als Eigenanteil?

Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus reduziert sich Ihr Eigenanteil durch die Förderung von 650 Euro auf einen Beitrag ab rund 1.040 Euro. Bei einem Mehrfamilienhaus sinkt der Eigenanteil durch die 850 Euro Förderung auf einen Beitrag ab rund 1.400 Euro je Gebäude.

Ein Hinweis zum Ablauf: Sie strecken das Beratungshonorar zunächst vollständig vor. Der BAFA-Zuschuss wird nach Fertigstellung ausgezahlt. Deshalb ist es wichtig, die Förderung vor Beginn der Beratung zu beantragen – wir übernehmen das in der Regel für Sie.

Ist der individuelle Sanierungsfahrplan immer Teil der Energieberatung?

Bei uns: ja, immer. Und das aus Überzeugung.

Technisch betrachtet ist der iSFP das Ergebnis der vom Bund geförderten Energieberatung für Wohngebäude. Er entsteht nicht losgelöst, sondern als logisches Resultat einer vollständigen Vor-Ort-Analyse Ihres Gebäudes. Manche Anbieter trennen das künstlich auf oder liefern einen Fahrplan, ohne wirklich in die bauphysikalische Tiefe zu gehen.

Wir machen das anders. Für uns gehört die fundierte Energieberatung untrennbar zum Sanierungsfahrplan dazu, denn nur so entsteht ein Plan, auf den Sie sich über 15 Jahre wirklich verlassen können. Sie bekommen nicht nur ein Dokument, sondern einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite, der die Maßnahmen versteht, sauber in die richtige Reihenfolge bringt und Sie bei Bedarf bis zur Umsetzung und Förderabwicklung begleitet.

Wer darf einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen?

Einen geförderten iSFP darf nicht jeder ausstellen. Erstellen darf ihn ausschließlich ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte, der in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes (geführt über die Deutsche Energie-Agentur, dena) eingetragen ist. Diese Eintragung ist Voraussetzung dafür, dass die Förderung für die Beratung überhaupt fließt.

Förderstelle für die Erstellung des Sanierungsfahrplans ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). In aller Regel übernehmen wir als begleitende Energieberater den Förderantrag direkt für Sie, sodass Sie sich um die Formalitäten nicht kümmern müssen.

Wir sind als Ingenieurbüro in der Expertenliste gelistet und bringen genau die fachliche Tiefe mit, die ein belastbarer Fahrplan braucht: studierte Ingenieure mit Schwerpunkt Bauphysik und langjähriger Erfahrung in der Energieberatung in Mainz und im Rhein-Main-Gebiet.

Welche Vorteile bringt Ihnen ein individueller Sanierungsfahrplan konkret?

Hier wird es für Ihren Geldbeutel interessant. Ein iSFP ist kein bürokratisches Pflichtdokument, sondern ein strategisches Planungs- und Förderinstrument. Die wichtigsten Vorteile:

Verdopplung der förderfähigen Kosten

Das ist nach der Förderreform vom Sommer 2026 der stärkste finanzielle Hebel. Ohne iSFP sind bei BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nur 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr förderfähig. Mit einem vorliegenden iSFP verdoppelt sich dieser Betrag auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Gerade bei umfangreicheren Sanierungen entscheidet das darüber, wie viel staatliches Geld Sie überhaupt abrufen können.

Der iSFP-Bonus – mit neuer Schwelle seit 21. Juli 2026

Für Maßnahmen, die in Ihrem iSFP empfohlen sind, gibt es zusätzlich 5 Prozentpunkte Förderung: Aus der Grundförderung von 15 Prozent werden dann 20 Prozent. Wichtig und neu: Seit dem 21. Juli 2026 greift dieser Bonus erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro und nur für den Anteil, der diese Schwelle übersteigt. Für kleine Einzelmaßnahmen bringt der Bonus damit keinen Zusatz mehr – bei größeren Vorhaben oder Maßnahmenpaketen, wie sie ein Fahrplan sinnvoll bündelt, lohnt er sich weiterhin. Wir rechnen für Ihr konkretes Vorhaben durch, ob und in welcher Höhe der Bonus zum Tragen kommt.

Die richtige Reihenfolge

Energetische Maßnahmen bauen aufeinander auf. Wer in der falschen Reihenfolge saniert, zahlt oft drauf oder erreicht ein schlechteres Ergebnis. Der Fahrplan sorgt dafür, dass jeder Euro an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt landet.

Planungssicherheit über 15 Jahre

Sie wissen, was wann ansteht, was es ungefähr kostet und welche Förderung Sie jeweils erwartet. Das nimmt Druck aus dem Projekt und macht Ihre Sanierung kalkulierbar.

Welche Förderwege gibt es – und wo passt der iSFP?

Der iSFP ist förderweg-neutral: Er verbessert die BAFA-Einzelmaßnahmenförderung und dient zugleich als roter Faden über alle Programme hinweg. Ein kurzer Überblick über die drei zentralen Wege 2026:

BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM) an der Gebäudehülle und Anlagentechnik

Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung: Grundförderung 15 Prozent, mit iSFP-Bonus bis 20 Prozent (unter der oben genannten 30.000-Euro-Schwelle). Förderfähige Kosten je Wohneinheit mit iSFP bis zu 60.000 Euro. Für die meisten dieser Maßnahmen ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte einzubinden.

KfW-Heizungsförderung (Programm 458) für den Heizungstausch

Der Austausch einer fossilen Heizung gegen ein erneuerbares System läuft nicht über das BAFA, sondern über die KfW. Grundförderung 30 Prozent, kombinierbar mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis maximal 70 Prozent (bei Geringverdienern bis 80 Prozent). Seit dem 21. Juli 2026 sind die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit auf 28.000 Euro begrenzt; der maximale Zuschuss liegt bei rund 22.400 Euro. Wichtig: Für den reinen Heizungstausch ist ein iSFP nicht zwingend, und der iSFP-Bonus gilt hier nicht.

Steuerbonus nach § 35c EStG als Alternative

Statt eines Zuschusses können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer absetzen, maximal 40.000 Euro je Objekt. Diesen Weg können Sie nicht mit einem Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombinieren – entweder Zuschuss oder Steuerbonus. Was für Ihr Gebäude günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab; wir stellen die Wege für Sie gegenüber.

Praxisbeispiel aus dem Rhein-Main-Gebiet: Einfamilienhaus, Baujahr 1985

Ein Beispiel aus unserer Praxis zeigt, wie ein iSFP wirkt. Es ging um ein Einfamilienhaus mit 180 Quadratmetern, Baujahr 1985.

Die Ausgangslage: Baujahrbedingt standen mehrere Sanierungen an, und das Dach musste ohnehin erneuert werden. Geplant waren eine Dachsanierung, eine Fassadensanierung und eine Fenstersanierung.

Statt alles unkoordiniert anzugehen, haben wir zunächst einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt. Auf dieser Grundlage wurden die Maßnahmen auf mehrere Jahre verteilt, sodass in jedem Jahr die verdoppelte Förderobergrenze und – bei den größeren Paketen oberhalb von 30.000 Euro – der iSFP-Bonus genutzt werden konnten.

Das Ergebnis: Bei Sanierungskosten in der Größenordnung von 150.000 Euro ließ sich über die iSFP-gestützte Förderung und die richtige Reihenfolge eine Förderung im mittleren fünfstelligen Bereich sichern. Dem standen Beratungs- und Baubegleitungskosten über den gesamten Zeitraum von rund 2.500 Euro gegenüber. Die gesicherte Förderung überstieg diesen Aufwand also deutlich. Wie hoch der Vorteil in Ihrem Fall ausfällt, hängt von Maßnahmen, Kosten und dem jeweils gültigen Programmstand ab – wir rechnen das vor Beauftragung konkret für Sie durch.

iSFP bei Hauskauf und Hausverkauf

Auch beim Immobilienkauf oder -verkauf ist ein Sanierungsfahrplan wertvoll. Verkäufer können mit einem iSFP transparent machen, welches energetische Potenzial in der Immobilie steckt, und so Vertrauen schaffen. Käufer wiederum sehen auf einen Blick, welche Maßnahmen künftig anstehen, was diese ungefähr kosten und welche Förderung dafür zur Verfügung steht. Gerade bei älteren Bestandsimmobilien in Mainz und Wiesbaden ist das ein echter Entscheidungsvorteil – und eine gute Grundlage, um den Kaufpreis realistisch einzuordnen.

Für wen ist ein Sanierungsfahrplan geeignet?

Grundsätzlich profitiert nahezu jede Bestandsimmobilie von einem Fahrplan. Besonders sinnvoll ist er in diesen Fällen:

Ihr Gebäude ist mindestens zehn Jahre alt. Für die geförderte Energieberatung muss der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige bei Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen. Bei älteren Gebäuden, insbesondere solchen, die vor Einführung strengerer Wärmeschutzstandards errichtet wurden, ist das energetische Verbesserungspotenzial in der Regel deutlich.

Sie rechnen damit, dass in den nächsten rund 15 Jahren energetische Maßnahmen oder ohnehin anstehende Sanierungen auf Sie zukommen. Genau dann sollten Sie diese Schritte koordiniert planen, statt einzeln und ungefördert zu handeln.

Der iSFP eignet sich für private Eigentümer ebenso wie für Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen. Gerade bei einer WEG ist der Fahrplan ein wertvolles Werkzeug, um Maßnahmen transparent zu planen und in der Eigentümerversammlung fundiert zu beschließen.

Ein typischer Fehler, den wir immer wieder sehen: Eigentümer wissen nicht, dass sie für die geförderten Hüllen-Maßnahmen und den iSFP einen gelisteten Energieeffizienz-Experten brauchen – oder sie haben schlicht keinen Fahrplan und verschenken dadurch sowohl Förderung als auch die optimale Reihenfolge ihrer Sanierung.

Warum sich der iSFP gerade jetzt lohnt

Die Rahmenbedingungen haben sich 2026 spürbar verändert – und das spricht dafür, die eigene Sanierung jetzt sauber zu planen.

Zum einen ist die Gebäudegesetzgebung neu aufgestellt. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zum 29. Juli 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst, das im Kern seit diesem Tag gilt; einzelne Regelungen treten gestuft 2027, 2028 und 2030 in Kraft. Das GModG ist technologieoffener: Die pauschale Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, ist entfallen. An ihre Stelle tritt unter anderem die sogenannte Bio-Treppe, die den verpflichtenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe schrittweise anhebt. Was das im Detail für Ihr Gebäude bedeutet, ist für Eigentümer schwer zu überblicken – ein Fahrplan gibt Ihnen Orientierung in einem veränderten Umfeld.

Zum anderen stehen die Förderbudgets unter Druck. Die Förderquote für die Beratung wurde 2024 bereits von 80 auf 50 Prozent abgesenkt, und mit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 wurden weitere Konditionen verschärft – etwa die neue 30.000-Euro-Schwelle beim iSFP-Bonus und niedrigere Höchstbeträge bei der Heizungsförderung, die ab Februar 2027 zudem halbjährlich weiter sinken. Wer jetzt plant und seine Anträge frühzeitig und in der richtigen Reihenfolge stellt, nutzt die heute geltenden Konditionen bewusst, statt spätere Absenkungen in Kauf zu nehmen.

Unsere fachliche Empfehlung ist deshalb: Wenn Ihre Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist oder in den nächsten 15 Jahren ohnehin energetische Maßnahmen anstehen, lassen Sie jetzt einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen und stimmen Sie die Förderung darauf ab.

Sanierungsfahrplan für Mainz und Rheinhessen: der lokale Blick

Mainz ist als Großstadt mit über 100.000 Einwohnern zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Diese Planung entscheidet mit darüber, ob an Ihrer Adresse künftig ein Anschluss an ein Wärmenetz realistisch ist oder ob eine gebäudeeigene Lösung wie eine Wärmepumpe sinnvoller ist. Ein iSFP berücksichtigt diesen lokalen Kontext und bewahrt Sie davor, in eine Heiztechnik zu investieren, die nicht zur Quartiersentwicklung passt. Den aktuellen Stand der Mainzer Wärmeplanung prüfen wir im Rahmen der Beratung mit.

Auch der Gebäudebestand vor Ort prägt die Empfehlungen: In Mainz und Rheinhessen treffen wir auf eine Mischung aus Vorkriegs-Altbau, Nachkriegsbauten und Wohnhäusern der 1970er und 1980er Jahre. Diese Baualtersklassen haben jeweils typische Schwachstellen – von ungedämmten Massivwänden über einfache Verglasungen bis zu in die Jahre gekommener Anlagentechnik. Genau hier setzt eine gebäudescharfe Analyse an, statt mit pauschalen Empfehlungen zu arbeiten.

Ihr Ansprechpartner in Mainz, Wiesbaden und im Rhein-Main-Gebiet

Als Ingenieurbüro sind wir fest in der Region verwurzelt. Wir erstellen individuelle Sanierungsfahrpläne nicht nur in Mainz und Wiesbaden, sondern auch in Ingelheim, Bingen, Bad Kreuznach, Oppenheim, Rüsselsheim und der weiteren Umgebung. Die kurzen Wege bedeuten für Sie: persönliche Vor-Ort-Termine, ein fester Ansprechpartner statt anonymer Hotline und Beratung von Ingenieuren, die Ihre Region und ihren Gebäudebestand kennen.

Ob Sanierung in Mainz, Sanierung in Wiesbaden oder im weiteren Rhein-Main-Gebiet: Wir begleiten Sie von der ersten Analyse über den Sanierungsfahrplan bis zur Förderabwicklung – verständlich, persönlich und auf Ihre Immobilie bezogen.

Häufig gestellte Fragen zum individuellen Sanierungsfahrplan

Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan in Mainz?

Wir erstellen den iSFP für Ein- und Zweifamilienhäuser ab 1.690 Euro und für Mehrfamilienhäuser ab 2.250 Euro. Davon fördert das BAFA 50 Prozent – maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten, bei einer WEG zusätzlich einmalig 250 Euro. Ihr Eigenanteil beginnt damit bei rund 1.040 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus.

Wie lange gilt ein individueller Sanierungsfahrplan?

Ein iSFP gilt 15 Jahre. In diesem Zeitraum können Sie die empfohlenen Maßnahmen Schritt für Schritt umsetzen und dabei die verdoppelte Förderobergrenze sowie – bei ausreichend großem Investitionsvolumen – den iSFP-Bonus nutzen.

Was bringt mir ein iSFP konkret bei der Förderung?

Ein iSFP verdoppelt die förderfähigen Kosten bei BAFA-Einzelmaßnahmen von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und sichert Ihnen den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten. Seit dem 21. Juli 2026 greift dieser Bonus allerdings erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro und nur auf den darüberliegenden Betrag. Dazu kommt die richtige Reihenfolge und 15 Jahre Planungssicherheit. Für kleinere Einzelmaßnahmen wirkt vor allem die verdoppelte Obergrenze, weniger der Bonus.

Brauche ich für die Förderung zwingend einen iSFP?

Nicht in jedem Fall. Für den reinen Heizungstausch über die KfW (Programm 458) ist ein iSFP nicht erforderlich, und der iSFP-Bonus gilt dort ohnehin nicht. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung oder Fenstertausch lohnt er sich dagegen fast immer, weil er die förderfähigen Kosten verdoppelt und bei größeren Vorhaben den Zuschuss erhöht. Wir prüfen für Ihr Gebäude individuell, welcher Weg am meisten Förderung bringt.

Wer darf einen iSFP erstellen?

Nur zertifizierte Energieeffizienz-Experten, die in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes (dena) eingetragen sind. Förderstelle für die Beratung ist das BAFA. Wir sind entsprechend gelistet und übernehmen die Antragstellung für Sie.

Was ändert sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?

Das GModG hat zum 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die pauschale 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ist entfallen; stattdessen greift unter anderem die Bio-Treppe mit steigenden Anteilen klimaneutraler Brennstoffe. Für die Förderung selbst ist das GModG nicht maßgeblich – diese richtet sich weiterhin nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über BAFA und KfW.

Kann ich den iSFP mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG kombinieren?

Der iSFP ist gegenüber den Förderwegen neutral. Den Steuerbonus nach § 35c EStG (20 Prozent über drei Jahre, maximal 40.000 Euro je Objekt) können Sie allerdings nicht mit einem Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombinieren. Sie entscheiden sich pro Maßnahme für einen Weg – wir stellen die Varianten für Sie gegenüber.

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