Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Mainz

Geförderte Energieberatung mit iSFP vom Energieeffizienz-Experten – als Grundlage für Ihre Sanierung in Mainz, Wiesbaden und im Rhein-Main-Gebiet.

Kostenfreies Erstgespräch buchen

Das Wichtigste in Kürze

1.600 – 2.000 €

Honorar brutto für ein Ein- bis Zweifamilienhaus (MFH objektabhängig ab 2.250 €)

bis 650 €

BAFA-Zuschuss (50 % des Honorars), 850 € ab drei Wohneinheiten, +250 € für die WEG-Versammlung

2 – 8 Wochen

Von der Antragstellung bis zum fertigen Sanierungsfahrplan inkl. Erläuterungsgespräch

Ablauf in 5 Schritten

  1. 1. Kostenfreies Erstgespräch

    Telefonisch oder vor Ort: Wir klären Gebäudetyp, Ziele, den passenden Förderweg sowie Honorar und Zeitrahmen.

  2. 2. BAFA-Antrag vor Vertragsbeginn

    Wir übernehmen die Antragstellung im BAFA-Portal per Bevollmächtigung. Ohne vorherigen Antrag entfällt die Förderung.

  3. 3. Vor-Ort-Aufnahme in Mainz

    Erfassung der Gebäudehülle (U-Werte, Wärmebrücken, Anschlüsse), der Anlagentechnik und der Nutzungsrandbedingungen.

  4. 4. Bilanz & Fahrplan

    Energiebilanz nach DIN V 18599, Heizlast nach DIN EN 12831-1 und Erstellung des iSFP in der freigegebenen Druckapplikation.

  5. 5. Erläuterung & Verwendungsnachweis

    Persönliches Erläuterungsgespräch – auf Wunsch in der WEG-Versammlung (einmalig +250 € Förderung) – und Abwicklung des Nachweises.

Förderung 2026 im Überblick

FörderwegFördersatzHöchstwert 2026
BAFA-EBW (Beratung + iSFP)50 %650 € (EFH/ZFH), 850 € (ab 3 WE), +250 € WEG
BEG-EM Gebäudehülle15 %, mit iSFP 20 %förderfähig 30.000 € (1. WE), mit iSFP 60.000 €
KfW 458 Heizungstausch30 % + Boni, bis 70 %max. 22.400 € (1. WE)
§ 35c EStG (Alternative)20 % über 3 Jahremax. 40.000 € je Objekt

EFH = Einfamilienhaus, ZFH = Zweifamilienhaus, WE = Wohneinheit. Stand 08/2026; verbindlich sind die jeweils aktuellen Richtlinien von BAFA und KfW.

Warum sich der iSFP rechnet

Doppelte Förderbasis

Mit iSFP verdoppelt sich die förderfähige Kostenbasis der ersten Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €.

iSFP-Bonus in der BEG

5 Prozentpunkte zusätzlich auf den Kostenanteil oberhalb der Grundgrenze – seit 21.07.2026 ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen.

15 Jahre gültig

Der Fahrplan bleibt 15 Jahre für den Bonusabruf nutzbar. Eine Umsetzungspflicht besteht nicht.

Alles aus einer Hand

Bauphysik, Energieeffizienz und TGA-Planung im Haus – keine Schnittstellenverluste zwischen Hülle und Anlagentechnik.

Rechenbeispiel Fassadendämmung am Einfamilienhaus mit 60.000 € förderfähigen Kosten: 15 % auf die ersten 30.000 € (4.500 €) plus 20 % auf die weiteren 30.000 € (6.000 €) ergeben 10.500 € Zuschuss – rund 6.000 € mehr als ohne iSFP.

Termin für Ihr Erstgespräch

Wählen Sie direkt einen Termin – kostenfrei und unverbindlich. Alternativ erreichen Sie uns unter +49 6131 4683022.

Sie wünschen weitere Informationen?

Mehr Hintergrund finden Sie in unserem Fachbeitrag zum individuellen Sanierungsfahrplan – oder Sie schreiben uns direkt.