Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Mainz
Geförderte Energieberatung mit iSFP vom Energieeffizienz-Experten – als Grundlage für Ihre Sanierung in Mainz, Wiesbaden und im Rhein-Main-Gebiet.
Kostenfreies Erstgespräch buchenDas Wichtigste in Kürze
Honorar brutto für ein Ein- bis Zweifamilienhaus (MFH objektabhängig ab 2.250 €)
BAFA-Zuschuss (50 % des Honorars), 850 € ab drei Wohneinheiten, +250 € für die WEG-Versammlung
Von der Antragstellung bis zum fertigen Sanierungsfahrplan inkl. Erläuterungsgespräch
Ablauf in 5 Schritten
1. Kostenfreies Erstgespräch
Telefonisch oder vor Ort: Wir klären Gebäudetyp, Ziele, den passenden Förderweg sowie Honorar und Zeitrahmen.
2. BAFA-Antrag vor Vertragsbeginn
Wir übernehmen die Antragstellung im BAFA-Portal per Bevollmächtigung. Ohne vorherigen Antrag entfällt die Förderung.
3. Vor-Ort-Aufnahme in Mainz
Erfassung der Gebäudehülle (U-Werte, Wärmebrücken, Anschlüsse), der Anlagentechnik und der Nutzungsrandbedingungen.
4. Bilanz & Fahrplan
Energiebilanz nach DIN V 18599, Heizlast nach DIN EN 12831-1 und Erstellung des iSFP in der freigegebenen Druckapplikation.
5. Erläuterung & Verwendungsnachweis
Persönliches Erläuterungsgespräch – auf Wunsch in der WEG-Versammlung (einmalig +250 € Förderung) – und Abwicklung des Nachweises.
Förderung 2026 im Überblick
| Förderweg | Fördersatz | Höchstwert 2026 |
|---|---|---|
| BAFA-EBW (Beratung + iSFP) | 50 % | 650 € (EFH/ZFH), 850 € (ab 3 WE), +250 € WEG |
| BEG-EM Gebäudehülle | 15 %, mit iSFP 20 % | förderfähig 30.000 € (1. WE), mit iSFP 60.000 € |
| KfW 458 Heizungstausch | 30 % + Boni, bis 70 % | max. 22.400 € (1. WE) |
| § 35c EStG (Alternative) | 20 % über 3 Jahre | max. 40.000 € je Objekt |
EFH = Einfamilienhaus, ZFH = Zweifamilienhaus, WE = Wohneinheit. Stand 08/2026; verbindlich sind die jeweils aktuellen Richtlinien von BAFA und KfW.
Warum sich der iSFP rechnet
Doppelte Förderbasis
Mit iSFP verdoppelt sich die förderfähige Kostenbasis der ersten Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €.
iSFP-Bonus in der BEG
5 Prozentpunkte zusätzlich auf den Kostenanteil oberhalb der Grundgrenze – seit 21.07.2026 ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen.
15 Jahre gültig
Der Fahrplan bleibt 15 Jahre für den Bonusabruf nutzbar. Eine Umsetzungspflicht besteht nicht.
Alles aus einer Hand
Bauphysik, Energieeffizienz und TGA-Planung im Haus – keine Schnittstellenverluste zwischen Hülle und Anlagentechnik.
Rechenbeispiel Fassadendämmung am Einfamilienhaus mit 60.000 € förderfähigen Kosten: 15 % auf die ersten 30.000 € (4.500 €) plus 20 % auf die weiteren 30.000 € (6.000 €) ergeben 10.500 € Zuschuss – rund 6.000 € mehr als ohne iSFP.
Termin für Ihr Erstgespräch
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